Rahmenvereinbarung DeutschlandTicket Job
Stand März 2026
§1 – Allgemeine Bestimmungen
- Mit Absenden des Antragsformulars schließt der Besteller eine Rahmenvereinbarung zum DeutschlandTicket Job mit DSW21 ab. Voraussetzung für den Abschluss dieser Vereinbarung ist die Mindestabnahme eines Abonnements. Es gelten die Tarifbestimmung des DeutschlandTicket und die Abonnementbedingungen zum DeutschlandTicket.
- Der Besteller versichert, dass ausschließlich Bestellungen für Bezugsberechtigte Mitarbeitende des Unternehmens erfolgen. Bezugsberechtigte Mitarbeitende im Sinne dieser Vereinbarung sind alle ständig beschäftigten Mitarbeitenden mit einem aktiven Beschäftigungsverhältnis. Eine Aufnahme anderer Personen ist nicht gestattet. Es ist dem Besteller bekannt, dass Tickets personenbezogen sind und auf den Namen der Mitarbeitenden ausgestellt werden und nicht übertragbar sind.
- Sämtliche Bestellungen des DeutschlandTicket Job werden ausschließlich über die von DSW21 kostenlos bereitgestellte Online-Plattform „Firmenportal“ durchgeführt. Die Frist für Bestellungen oder Kündigungen des DeutschlandTicket Job sowie Änderungen von Daten im Firmenportal jeweils für den Folgemonat endet am 20. des laufenden Monats.
- Alle persönlichen Daten werden im Rahmen der DSGVO-Bestimmungen verarbeitet. Beachten Sie dazu unsere Datenschutzinformationen.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Daten im Firmenportal auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Diesbezügliche Beanstandungen sind DSW21 unverzüglich mitzuteilen. Beanstandungen können maximal drei Monate rückwirkend berücksichtigt werden.
- DSW21 stellt das Ticketmedium (Chipkarte oder Barcode) rechtzeitig vor in Krafttreten des Abonnementstarts zur Verfügung. Chipkarten werden postalisch an die Mitarbeitenden verschickt.
- Der Besteller teilt über das Antragsformular die Daten eines Ansprechpartners seines Unternehmens mit. Die Daten werden von DSW21 gespeichert und dienen u.a. dem Initialzugang zur Online-Plattform „Firmenportal“.
- DSW21 übermittelt wichtige vertragsrelevante Informationen per E-Mail an den genannten Ansprechpartner. Hierbei verpflichtet sich der Besteller zur Kenntnisnahme sowie gegebenenfalls zur Information seiner Mitarbeitenden.
- Der Besteller erklärt sich einverstanden, dass DSW21 die Einhaltung der abgegebenen Erklärung im Rahmen der üblichen Büro- und Geschäftszeiten überprüfen kann.
§2 – Arbeitgeberzuschuss
- Gibt der Besteller an, einen Zuschuss von mindestens 25% zum DeutschlandTicket Job zu leisten, gewährt DSW21 einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von 5%. Die prozentuale Rabattierung für das DeutschlandTicket Job, errechnet sich immer vom Preis des regulären Deutschland Tickets.Zum JobTicket-Rechner.
- Der Besteller kann auch ohne Gewährung eines Mindestzuschusses eine Rahmenvereinbarung zum DeutschlandTicket Job mit DSW21 abschließen. In diesem Fall gewährt DSW21 keinen zusätzlichen Rabatt auf den Preis des DeutschlandTicket. Der Preis des DeutschlandTicket Job beträgt denselben Preis des DeutschlandTickets.
§3 – Entgelt
- Wenn sich der Besteller bei Antragsstellung entscheidet, die für das DeutschlandTicket Job anfallenden Kosten selbst zu tragen („Firma zahlt“), werden diese monatlich zum ersten Werktag durch DSW21 von dem angegebenen Bankkonto abgebucht.“ Dem Besteller wird monatlich eine Rechnung nebst Anlage über die Onlineplattform „Firmenportal“ zur Verfügung gestellt.
- Eine Rückerstattung von Abonnementbeträgen wegen Nichtausnutzung ist nicht möglich.
§4 – Kündigung
- Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist durch den Besteller oder DSW21 mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines jeden 12-Monats-Zeitraumes möglich. Bei Tarifänderungen ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung seitens des Bestellers möglich. Die Kündigung muss bis zum 10. des Monats erfolgen, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Bekanntmachung folgt. Die Kündigung kann in Textform per Brief, E-Mail, über den folgenden Link oder über den „Kündigungsbutton“ am Ende dieser Seite erfolgen.
- DSW21 ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Zahlungstermin im Wiederholungsfalle trotz Mahnung um mehr als 14 Tage überschritten wird, bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers sowie bei nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Fahrausweise durch den Besteller.
§5 - Sonstiges
- Nach einer Ticketänderung oder Kündigung des DeutschlandTicket Job muss die jeweilige Chipkarte bis zum 10. des Monats, der auf die Ticketänderung oder Kündigung folgt, an DSW21 zurückgegeben werden. Soweit keine Rückgabe nach dieser Maßgabe erfolgt, berechnet DSW21 dem Besteller eine Gebühr von 10,00 EUR. Die Gebühr wird vom vereinbarten Bankkonto des Bestellers eingezogen. Hinweis: Bei einer Ticketänderung oder Kündigung informieren wir auch immer den Mitarbeiter direkt und weisen auf die Rückgabe hin.
- Benötigen Mitarbeitende des Bestellers aufgrund einer Beschädigung oder durch einen Verlust eine neue Ersatzchipkarte, beträgt die Gebühr für die erste Ersatzausstellung 10,00 EUR, jede weitere 20,00 EUR. Die Gebühr wird vom vereinbarten Bankkonto des Bestellers eingezogen. Hinweis: Es obliegt dem Besteller zu entscheiden, ob er für seine Mitarbeiter kostenpflichtig ein Ersatzticket bestellt oder seinen Mitarbeiter selber damit beauftragt.
- Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung des im Formular ausgewählten Startdatums in Kraft. Wenn die Vereinbarung nicht rechtzeitig gemäß §4 gekündigt wird, verlängert sie sich jeweils um zwölf Monate.
- Sollten Bestimmungen in dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt, als durch eine solche ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt soweit der Vertrag lückenhaft sein sollte.
- Nebenabreden und Änderungen bedürften der Textform.
- Gerichtsstand ist Dortmund