Foto- und Drehgenehmigungen

Fotografieren in den Stadtbahnanlagen - was ist zu beachten?

Foto- und Drehgenehmigungen

Fotografieren in den Stadtbahnanlagen - was ist zu beachten?

Wir sind gerne ein Motiv

Aber bitte mit schriftlicher Genehmigung

Viele Stadtbahnhaltestellen erfreuen sich großer Beliebtheit als Motiv für Filme und Fotos.

Grundsätzlich gilt aber:
Die Aufzeichnung von Ton- und Bildmaterial ohne vorherige schriftliche Genehmigung von DSW21 ist verboten.

Für Hobbyfotograf*innen

Sofern Ihnen eine schriftliche Genehmigung von DSW21 vorliegt, ist es grundsätzlich gestattet, Aufnahmen für private Zwecke anzufertigen. Achten Sie beim Fotografieren oder Filmen darauf, dass Sie keine Persönlichkeits- oder Urheberrechte anderer Personen verletzen. Fotografieren und Filmen Sie bitte weder Fahrgäste noch Personal, ohne vorher um deren Erlaubnis gebeten zu haben.

Stativ oder Blitzlicht benötigt?

Sie benötigen ein Stativ, Blitzlicht oder sonstige Aufbauten? In diesem Fall schicken Sie bitte mindestens eine Woche vorher eine Anfrage an kundenresonanz@dsw21.de, um eine schriftliche Genehmigung zu erhalten.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • In welcher Stadtbahnanlage wollen Sie fotografieren oder filmen?
  • Wann planen Sie die Aufnahmen?
  • Ihr Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail
  • Ein Hinweis zum Verwendungszweck

Medienfotografen und Presseberichterstatter

Sie können sich wie gewohnt mit Ihrem Presseausweis vor Ort legitimieren. Das Fotografieren in den Stadtbahnanlagen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gestattet. Sofern Sie für die Aufnahmen Licht, Blitzlichter oder sonstige Aufbauten verwenden wollen, benötigen Sie ebenfalls eine schriftliche Genehmigung. Diese erhalten Sie unkompliziert durch die Unternehmenskommunikation über die E-Mail presse@dsw21.de.

Kommerzielle Aufnahmen

Für kommerzielle Fotos und Videos ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Wir benötigen eine detaillierte Aufnahmebeschreibung, den Auftraggeber, den Einsatzzweck und den Einsatzzeitraum.

Fallen durch die Aufnahmen Kosten an, z.B. für die Begleitung durch Servicemitarbeiter*innen, die Bereitstellung von Strom oder unterstützenden Dienstleistungen, behält sich DSW21 vor, diese in Rechnung zu stellen. Die Bereitstellung von Fahrzeugen ist grundsätzlich kostenpflichtig.