Änderung im Gesetz lockert Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Fahrgäste können ab Samstag (12. Juni) wieder eine OP-Maske tragen.

Ab Samstag, 12. Juni, können alle Fahrgäste in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen wieder eine OP-Maske tragen. Hintergrund sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes des Landes NRW.

Das Verkehrsunternehmen weist die Fahrgäste über die ihm zur Verfügung stehenden Informationswege auf die veränderte Maskenpflicht hin. DSW21 appelliert an das bisher vorbildliche Verantwortungsbewusstsein der Fahrgäste in den Bussen und Bahnen in Dortmund, sich selbst und andere durch das konsequente Tragen von OP-Masken oder Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 zu schützen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Corona-Seite.