Maskenpflicht an den Haltestellen im Freien entfällt – Lockerung gilt ab dem 21. Juni

Ab dem 21. Juni müssen Fahrgäste in Nordrhein-Westfalen an den Haltestellen im Freien keine Masken mehr tragen. Die entsprechende Tragepflicht hat das Land NRW mit der aktuellen CoronaSchVO aufgehoben.

An den unterirdischen Haltestellen und in Bahnhofsgebäuden muss weiterhin eine sogenannte OP-Maske getragen werden. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Warteschlangen.

Da diese Entscheidung zur Lockerung der Maskenpflicht wie in der Vorwoche erneut kurzfristig getroffen wurde, konnte DSW21 noch nicht alle Maßnahmen der Fahrgastinformation entsprechend anpassen. Wir holen das schnellstmöglich nach.

DSW21 bedankt sich bei seinen Fahrgästen für die große Disziplin beim Thema Masken und appelliert daran, sich selbst und andere weiterhin durch das konsequente Tragen von OP-Masken an den entsprechenden unterirdischen Haltestellen sowie in Bussen und Stadtbahnen zu schützen. Alltagsmasken sind dort weiterhin nicht erlaubt.

CoronaSchVO gültig ab dem 21. Juni (§ 5 Abs. 4)

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-06-16_coronaschvo_ab_21.06.2021_lesefassung.pdf