Allgemeine Geschäftsbedingungen DOplus-App

1 Geltungsbereich, Vertragspartnerfür den Fahrkartenverkauf

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zum Erwerb von Tarifprodukten/Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet der an Mobility inside teilnehmenden Unternehmen über den Smartphone-basierten Verkaufsdienst „DOplus-App“ im Folgenden Verkaufsdienst genannt durch natürliche oder juristische Personen (Kunden). Mobility inside ist der Vernetzungsanbieter, der den teilnehmenden Unternehmen hierfür die erforderliche Plattform bietet.

1.2 Fahrkarten berechtigen zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen, die die Verkehrsunternehmen (VU) in den oben genannten Gebieten zu den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen aufgrund eines Beförderungsvertrags erbringen. Für die Beförderungsleistungen gelten die vorliegenden AGB nicht.

Der Fahrkartenverkauf über den Verkaufsdienst erfolgt durch Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), Deggingstraße 40, 44141 Dortmund (den Verkäufer) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

1.3 Mit dem Tarifprodukt / der Fahrkarte erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Abschluss eines Vertrags über die Erbringung einer Beförderungsleistung ("Beförderungsvertrag“) innerhalb des entsprechenden Bediengebietes des beschafften Fahrscheines gegenüber dem oder den Verkehrsunternehmen (VU), dessen oder deren Verkehrsmittel der Kunde oder ein sonst berechtigter Nutzer nutzt. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist damit das jeweilige VU, das die Beförderungsleistung erbringt. Im Falle von verkehrsmittelübergreifenden Reiseketten (Umstiege) kann es sein, dass der Kunde auf einer Fahrt mehrere Beförderungsverträge mit den jeweiligen VU schließt. Der Verkäufer ist nicht Schuldner der Beförderungsleistung. Ein Beförderungsvertrag kommt durch Einstieg in das Verkehrsmittel bzw. dem Benutzen der Betriebseinrichtungen zu diesem Zweck zustande. Für Beförderungsverträge gelten die jeweils bei Fahrtantritt gültigen Beförderungsbedingungen des jeweiligen VU.

2 Leistungsumfang

2.1 Über den Verkaufsdienst können Einzelfahrkarten und Tageskarten im Erwachsenentarif erworben werden.

2.2 Fahrkarten werden nach erfolgreichem Abschluss des Fahrkartenkaufvertrages unverzüglich auf das Smartphone des Kunden gesendet. Geschuldet ist insoweit nur die Absendung des die elektronische Fahrkarte betreffenden Datensatzes an die Empfangsadresse. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Übertragung des Datensatzes für die Fahrkarte durch den Mobilfunkanbieter des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Der Kunde muss die Fahrkarte vor Fahrtantritt erwerben und sich aus vorgenannten Gründen vom Erhalt der gültigen Fahrkarte überzeugen.

2.3 Jede Fahrkarte muss zu Kontrollzwecken im Display des Smartphones vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Funktion (Scrollen) auf dem Smartphone des Kunden auszuführen. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Smartphones sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrkarten zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.

2.4 Kann der Kunde bei einer Fahrausweiskontrolle den Nachweis einer gültigen Fahrkarte wegen Versagens des Smartphones (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) nicht erbringen, gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben.

2.5 Erworbene Fahrscheine sind dem Smartphone, mit dem sie gekauft wurden, zugeordnet. Führt der Kunde auf seinem Smartphone eine Neuinstallation der App aus oder wechselt der Kunde während der Gültigkeit einer registrierten Zeitkarte sein Smartphone (neues Smartphone), so sind die Fahrscheine auf dem neuen Smartphone nicht enthalten.

2.6 Die über den Verkaufsdienst erworbenen Fahrscheine sind nicht übertragbar. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Verlangen des Personals der Fahrkartenkontrolle ein amtlicher Lichtbildausweis des Kunden vorzuzeigen.

3 Voraussetzungen zur Nutzung

3.1 Für den Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst ist das Herunterladen und Installieren einer Smartphone-basierten Applikation (App) für iOS oder Android auf das Smartphone des Kunden erforderlich. Die App des Verkäufers kann in den App-Stores im Internet kostenlos bezogen werden.

3.2 Jeder Kunde, der den Verkaufsdienst nutzen möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3.3 Für den Zugang zum Kauf von Fahrkarten über den Verkaufsdienst hat der Kunde die Möglichkeit, sich über die App zu registrieren.

3.4 Bei der Registrierung hat der Kunde die dort geforderten personenbezogene Daten wahrheitsgemäß mitzuteilen und im Falle von Änderungen zu aktualisieren, weil diese Daten für den Fahrkartenkaufvertrag benötigt werden.

3.5 Die Vertragstexte (z.B. Fahrkartenkäufe und AGB) werden von DSW21 – teilweise nur vorübergehend – elektronisch gespeichert. Dem Kunden werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab Registrierung auf “Konto“ -> „Rechtliches“ zugänglich gemacht. Eine Übersicht über die gekauften Fahrkarten erhält der Kunde nur während der Dauer der Gültigkeit der Fahrkarte in der jeweiligen App über „Buchungen“.

4 Vertragsschluss

4.1 Das vom Kunden ausgewählte Fahrkartenangebot stellt ein konkretes Angebot des Verkäufers an den Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit Absenden einer Bestellung der gewünschten Fahrkarte mit Klick auf den Button „Ticket kaufen XX Euro“ nimmt der Kunde das Angebot auf Abschluss des Fahrkartenkaufvertrages an.

4.2 Die Übermittlung der elektronischen Fahrkarte stellt zugleich die Bestätigung des Vertragsschlusses dar.

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Mit dem Erwerb einer Fahrkarte ist der Kunde verpflichtet, das Entgelt für die Fahrkarte zu zahlen („Entgelt“). Das Entgelt ist sofort fällig.

5.2 Die in der DOplus-App angezeigten Preise sind brutto-Preise.

5.3 Dem Kunden steht zur Zahlung nur das SEPA-Lastschriftverfahren zu Verfügung. Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbene Fahrkarte erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. Der Einzug der Forderung durch LOGPAY erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf der jeweiligen Fahrkarte. Der Kunde erhält zur Abrechnung eine Rechnung. Die Belastung ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Der Kunde erhält die Rechnung in elektronischer Form. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden als PDF per E-Mail zur Verfügung gestellt.

5.4 Der Kunde hat seine personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung anzugeben. Der Kunde ermächtigt mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse.

5.6 Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

5.7 Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

5.8 Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

6 Folgen bei Vertragsverstößen

6.1 Der Verkäufer hat das Recht, das Benutzerkonto des Kunden temporär oder dauerhaft mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung in begründeten Fällen zu sperren.  Begründete Fälle liegen insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften und bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte hierüber vor. Ein erheblicher Verstoß liegt z.B. vor, wenn der Kunde bei der Nutzung des Verkaufsdienstes mit einem nicht unwesentlichen Betrag in Zahlungsrückstand gerät.

6.2 Eine Sperrung des Benutzerkontos des Kunden wird mit sofortiger Wirkung dem Kunden gegenüber wirksam. Der Verkäufer wird dem Kunden die Benutzerkontosperrung mitteilen. Der Kunde kann sich in diesen Fällen an den Kundenservice wenden (vgl. Ziffer 7).

6.3 Erfolgt die Sperrung aufgrund eines offenen Zahlungsbetrages, wird die Kontosperrung mit Ausgleich der offenen Forderungen bzw. der Korrektur der wahrheitsgemäß vorzuhaltenden Daten (Zugang der Mitteilung beim Verkehrsunternehmen) aufgehoben. Der Verkäufer kann das Benutzerkonto des Kunden jedoch endgültig sperren und den Vertrag kündigen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den offenen Zahlungsbetrag nicht beglichen hat.

6.4 Die Benutzerkontosperrung wird ebenfalls aufgehoben soweit der Kunde nachweist, dass er das Fehlschlagen der Abbuchung nicht zu vertreten hat. Kosten, die dem die Rechnung stellenden Verkehrsunternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener SEPA-Basis-Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

7 Kundenservice / Kontaktdaten / Beschwerden

7.1 Bei Beschwerden oder Fragen zum Fahrkartenkaufvertrag, zu den Tarifen, den Angeboten und den Beförderungsmöglichkeiten im Bediengebiet des Verkäufers steht der Verkäufer dem Kunden unter den nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Telefon: (0231) 9 55-00
E-Mail: posteingang@dsw21.de

7.2 Treten beim Fahrkartenkauf über den Verkaufsdienst „DOplus-App" durch Kunden Fehler beim Bankeinzug auf (z.B. Abbuchung eines unrichtigen Betrags, Abbuchung, obwohl der Kunde die gekaufte Fahrkarte nicht erhalten hat) oder treten Fehler bei einem Beleg auf, so muss der Kunde dies direkt gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

7.3 Unberechtigt erhaltene Beträge, deren Erstattung der Kunde vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht hat, werden dem Kunden erstattet. Dies umfasst auch eine ggf. beim Kauf separat ausgewiesene Servicegebühr inklusive Mehrwertsteuer.

8 Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind, soweit es sich nicht um Ansprüche aus Fahrgastrechten handelt, an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten, das für die Erbringung der betreffenden Beförderungsleistung zuständig war. Für die Beförderungsleistung gelten die Beförderungsbedingungen und ggf. besonderen Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens sowie darin jeweils weiter genannte Bedingungen und Bestimmungen.

9 Pflichten des Kunden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Verkaufsdienst „DOplus-App“ nur für den vorgesehenen Vertragszweck zu nutzen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Benutzernamen, Passwörter und andere Kennungen (nachfolgend: "Zugangsdaten“) für die Nutzung des Verkaufsdienstes gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und seine Zugangsdaten geheim zu halten.

9.3 Der Kunde hat den Verkäufer umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung des Verkaufsdienstes.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Nutzung des Verkaufsdienstes „DOplus-App“ notwendigen Angaben wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen dem Verkäufer unverzüglich in seinem persönlichen Profil-Bereich mitzuteilen. Das gilt insbesondere für Adresse, Mobilfunknummer/Telefonnummer und Kontoverbindung. Andernfalls hat der Kunde die aufgrund der fehlerhaften oder unvollständigen Mitteilung der Daten entstandenen Kosten zu erstatten.

9.5 Dem Kunden wird empfohlen, dem Verkäufer Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des für die „DOplus-App“ benutzten Smartphones/der registrierten Mobilfunknummer unverzüglich mitzuteilen und seinen Account durch Anruf beim Customer-Support vorübergehend zu deaktivieren. Andernfalls können unbefugte Dritte missbräuchlich über das Smartphone des Kunden weiter Fahrkarten erwerben, sofern diese Zugriff auf die „DOplus-App“ erhalten. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde, wenn er den Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat, für die bis dahin aufgrund der Nutzung der Verkaufsdienste entstandenen Forderungen des Verkäufers.

10 Löschung der Kundendaten bei Nichtnutzung

10.1 Der Verkäufer ist berechtigt, den Account des Kunden und alle dazugehörigen Daten nach einem Zeitraum von 24 Monaten der Inaktivität (keine Nutzung der Dienste) ohne Rückfrage zu löschen.

11 Laufzeit und Kündigung

11.1 Das Nutzungsverhältnis über die Nutzung des Verkaufsdienstes „DOplus-App“ besteht im Falle der Registrierung des Kunden und läuft auf unbestimmte Zeit (Dauernutzungsverhältnis).

11.2 Der Kunde ist berechtigt, das Dauernutzungsverhältnis für den Verkaufsdienst jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Abmeldung vom Verkaufsdienst. Bis zur endgültigen Abwicklung der vertraglichen Beziehung nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Bereits entstandene Ansprüche der Vertragspartner werden von der Vertragsbeendigung nicht berührt.

11.3 Der Verkäufer kann den Vertrag über die Nutzung des Verkaufsdienstes „DOplus-App“ jederzeit in Textform (§126b BGB) an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen kündigen.

11.4 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund des Dauernutzungsverhältnisses bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Verkäufer liegt z. B. vor, wenn der Kunde Verkaufsdienste unsachgemäß nutzt. Etwaige gesetzliche Abmahnpflichten des Verkäufers bleiben unberührt.

11.5 Bei Vertragsbeendigung werden noch offene Ansprüche der Parteien entsprechend der Regelungen dieser AGB abgewickelt.

12 Änderungen dieser AGB

DSW21 behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, erforderlich ist. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Die Kunden werden über die Änderungen per E-Mail informiert. Erfolgt innerhalb einer von DSW21 gesetzten, angemessenen Frist kein Widerspruch eines Kunden, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht ein Kunde, so steht ihm die App nach einer angemessenen Frist nicht weiter zur Verfügung. Über die Folgen des Widerspruches wird in der E-Mail noch einmal informiert.

13 Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform") bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an die „Schlichtungsstelle Nahverkehr“, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf, Tel: 0211 3809-380, Fax: 0211 3809- 678, info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de, per Post oder via Internet unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de, zu wenden

Die Dortmunder Stadtwerke AG erklärt sich bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsbeziehung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG).

14.2 Vertragssprache ist Deutsch.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

14.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail gewahrt.