Abonnementbedingungen zum DeutschlandTicket Schule im Rahmen des Schülerpraktikums
Stand: Oktober 2025
Für die Ausgabe des DeutschlandTickets Schule im VRR bzw. durch die Verkehrsunternehmen im VRR gelten die nachfolgenden Abonnementbedingungen zum DeutschlandTicket Schule.
Die Wirksamkeit dieser Abonnementbedingungen zum DeutschlandTicket Schule ist gebunden an das Bestehen des DeutschlandTickets und an die damit einhergehende durchfinanzierte und beschlossene Laufzeit. Die Abonnementbedingungen zum DeutschlandTicket Schule verlieren ihre Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Beendigung des DeutschlandTickets, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR sowie Folgendes:
1. Zustandekommen des Abonnementvertrags
Das Ticket geht in den Besitz des*der Nutzer*in über. Die Chipkarte bleibt Eigentum des Verkehrsunternehmens.
Die Ausgabe des DeutschlandTicket Schule erfolgt digital auf Chipkarte.
Um die Angaben auf dem Chip zu überprüfen, können Nutzerin*innen die Chipkarte im KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.
Tariflich bindende Angaben zu Geltungsdauer, originärem Geltungsbereich, Preis und den persönlichen Angaben des*der Inhaber*in sind auf dem Ticket abgelegt. Die aufgedruckten Merkmale dienen zur Information des*der Nutzer*in und legen keine tariflichen Merkmale fest.
Ist die Gültigkeit der Chipkarte abgelaufen, wird dem*der Nutzer*in unaufgefordert eine neue Chipkarte zugesandt.
Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses haben Nutzer*innen die Chipkarte an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger (hier: das Verkehrsunternehmen) hat die Chipkarte auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Übergabe oder bei Übersendung der Chipkarte auf dem Postweg sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten zu nennen. Maßgeblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des Tickets.
2. Ticketprüfung
Kann keine gültige Fahrtberechtigung bei einer Fahrausweisprüfung vorgezeigt werden, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhoben. Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr entsprechen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden.
3. Kündigung des Abonnements durch den*die Nutzer*in
Eine Kündigungsgebühr wird nicht erhoben. Die Chipkarte ist unverzüglich und unversehrt an das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.
a) Ordentliche Kündigung:
Das DeutschlandTicket Schule wird für einen Kalendermonat ausgegeben und verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 10. eines Monats zum Monatsende gekündigt wird. Die Wirkung der Kündigung tritt zum Ende des letzten Abnahmemonats ein.
b) Fristlose Kündigung:
Das Recht der Abonnent*innen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für Abonnent*innen ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Abonnent*innen können dann das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen.
4. Kündigung des Abonnements durch das Verkehrsunternehmen
Bei einer Kündigung durch das Verkehrsunternehmen wird das Abo in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens nach Ablauf der Gültigkeit gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Die Chipkarte ist unverzüglich und unversehrt an das Vertragsunternehmen zurückzugeben. Wird dies versäumt, so ist eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.
a) Ordentliche Kündigung:
Das Abonnement kann zu jedem Zeitpunkt während der Vertragslaufzeit zum Ende eines jeden Kalendermonats ohne Frist gekündigt werden. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Verkehrsunternehmen bis zum letzten Tag des laufenden Abnahmemonats zugegangen ist. Die Wirkung tritt dann zum Ende des letzten Abnahmemonats ein. Zur Kündigung bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig.
b) Fristlose Kündigung:
Das Verkehrsunternehmen ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Lastschrifteinzug gemäß Ziffer 4 nicht möglich ist. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist ebenfalls, dass der Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen wurde oder wenn bereits mindestens 3 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und Abonnent*innen darauf hingewiesen wurden, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Anfallende Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall von dem*der Kontoinhaber*in zu tragen.
5. Verlust oder Zerstörung
Der Verlust oder die Zerstörung eines Tickets ist dem Verkehrsunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Das ursprünglich ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei des Verkehrsunternehmens gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Kundendatei des VRR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Die Ersatzausgabe eines abhandengekommenen oder zerstörten DeutschlandTicket Schule als Chipkarte wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben.
Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des Tickets übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Schäden, die Abonnent*innen dadurch entstehen, dass sie sonstige durch das Ticket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung nicht wahrnehmen können. Ein Ersatz dieser Vorteile durch das Verkehrsunternehmen ist ausgeschlossen.
6. Wohnungswechsel
Der Wohnungswechsel ist dem Verkehrsunternehmen unverzüglich anzuzeigen. Hierzu bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig.
7. Erstattungen
Erstattungen von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzung sind nicht möglich. Ziffer 2.15.4 der VRR-Tarifbestimmungen bleibt unberührt.
8. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Durch den Abschluss des Abonnementvertrags ist das Verkehrsunternehmen berechtigt, personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder dessen Änderung ergeben, zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Ticketkontrollen der Verkehrsunter- nehmen, die am Elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen.
Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen der VRR AöR Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöschens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des*der Abonnent*in übermitteln. Die dem Elektronischen Fahrgeldmanagement angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff.
Es werden folgende Daten übermittelt: Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tickettyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten werden nicht weitergeleitet.