Rückkehr zum Präsenzunterricht: Angebot im Schulverkehr weiter stark ausgeweitet

Ab Montag, den 31. Mai, kehren die Dortmunder Schulen wieder weitestgehend zum Präsenzunterricht zurück. DSW21 ist darauf eingestellt und bietet seinen Fahrgästen weiterhin ein stark ausgeweitetes Angebot an Schultagen: Insgesamt fast 500 zusätzliche Fahrten – ergänzend zum regulären Fahrplan.

Insgesamt 481 zusätzliche Fahrten sorgen im Schulverkehr morgens und mittags dafür, dass sich die Fahrgäste in den Fahrzeugen möglichst gut verteilen können. Die Fahrten verstärken dabei entweder den Takt einer bestehenden Linie oder steuern gezielt große Schulen und Schulzentren an. Außerdem fährt zwischen 7 und 8 Uhr morgens ein zusätzlicher Pendelbus (Fahrplan herunterladen) zwischen »Borsigplatz« und »Reinoldikirche«, um die Linie U44 (Westfalenhütte – Marten) zu entlasten.
 

„Uns ist es wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler bestmöglich verteilen können. Deshalb rollt bei uns an Schultagen immer noch alles, was wir und die in unserem Auftrag fahrenden Unternehmen fahren können“, so Lars Hirschfeld, Leiter der DSW21-Verkehrsplanung. Dabei hilft auch: „Die größeren Schulen und Schulzentren haben nach intensiven Gesprächen mit DSW21 im vergangenen Jahr ihre Anfangszeiten größtenteils entzerrt. Das entlastet den Verkehr an Schultagen merklich.“ DSW21 behält das Geschehen im Schulverkehr genau im Blick und wird - wie in der Vergangenheit auch - kurzfristig nachsteuern, falls dies nötig sein sollte. Das Unternehmen steht zudem kontinuierlich mit den Schulen und der Stadt Dortmund im Gespräch.

Alle Fahrten finden Sie in der Elektronischen Fahrplanauskunft und DSW21-App.

Die Medieninformation vom 15. März zum Schulverkehr finden Sie hier.


Maskenpflicht: Regelungen unverändert

Die Regelungen zur Maskenpflicht in Bus und Bahn bleiben auch in der Coronaschutzverordnung NRW, die zum 28. Mai in Kraft tritt, unverändert: Fahrgäste müssen in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen weiterhin Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95 tragen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren können jedoch auch eine OP-Maske tragen. Kinder im Vorschulalter und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Letztere müssen dies aber mit einem entsprechenden Attest im Original belegen und sich ausweisen können.

Alle Informationen und Regelungen zu Corona-Maßnahmen im ÖPNV finden Sie hier.