Gemeinsame Kontrolle zur Maskenpflicht durchgeführt – Auftakt für weitere zeitnahe Aktionen

DSW21 und Ordnungsamt haben am heutigen Freitag erneut eine gemeinsame Schwerpunkt-Kontrolle zur Maskenpflicht im ÖPNV durchgeführt, bei der Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet wurden.

An den Stadtbahnhaltestellen »DO-Hauptbahnhof«, »Kampstraße« und »Stadtgarten« sowie in den in diesem Bereich verkehrenden Stadtbahnlinien wurden dabei insgesamt 9 mündliche Verwarnungen ausgesprochen und 10 Bußgeldbescheide gegen Personen verhängt, die keine vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Außerdem erfolgten 22 Personalienfeststellungen und 14 Bürgergespräche zu dem Thema Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die gemeinsame Kontrolle markierte den Auftakt für eine Reihe weiterer gemeinsamer Aktionen, die nun zeitnah geplant sind. Aus taktischen Gründen werden im Vorfeld jedoch keine genauen Angaben zum Ort und Zeitpunkt gemacht.

„Es ist nach wie vor zu beobachten, dass die überwiegende Mehrheit unserer Fahrgäste die Maskenpflicht gewissenhaft umsetzt. Für diese Disziplin möchte ich ihr an dieser Stelle auch ein ausdrückliches Lob aussprechen“, sagt DSW21-Verkehrsvorstand Hubert Jung. „Leider gibt es aber eine sehr kleine, durchaus hartnäckige Minderheit, deren Verhalten man einfach als unsolidarisch bezeichnen muss. Diese Personen können mit dem Bußgeld jedoch empfindlich sanktioniert werden.“ DSW21 dankte dem städtischen Ordnungsamt für die tatkräftige Unterstützung bei den Kontrollen. Beate Siekmann, Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund: „Die Resonanz der ÖPNV-Teilnehmenden auf diesen heutigen Schwerpunkteinsatz war durchweg positiv. Die getroffenen Maßnahmen fanden bei unbeteiligten Fahrgästen großen Zuspruch, aber auch ein Großteil der Betroffenen äußerte ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Die MNS-Tragepflicht ist ein elementares Instrument in der Unterbrechung der Infektionsketten und muss zu einer Selbstverständlichkeit für alle werden. Darauf weist die Stadt Dortmund auf vielfältige Weise hin. Unkenntnis kann niemand mehr anführen. Das Ordnungsamt wird gemeinsam mit allen Partnern diese Schwerpunktkontrollen, auch im ÖPNV, wiederholen und Verstöße konsequent ahnden.“

Das Verkehrsunternehmen DSW21 weist die Fahrgäste derzeit auf nahezu allen zur Verfügung stehenden Kanälen auf die Maskenpflicht hin. Die Service- und Sicherheitsmitarbeiter vor Ort sind dementsprechend sensibilisiert und sprechen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Fahrzeugen und Haltestellen darauf an. Zudem führt DSW21 seit Ende Juni an Stadtbahn-Haltestellen eigene Schwerpunkt-Kontrollen durch, bei denen hartnäckige Masken-Verweigerer der Haltestellen verwiesen werden. Verstöße gegen die Maskenpflicht mit einem Bußgeld zu sanktionieren, fällt nicht in die Zuständigkeit von DSW21, sondern obliegt den Ordnungsbehörden.