Das SchokoTicket für Schüler unter 25 Jahren gilt im gesamten VRR. Es ist für jeweils ein Jahr zu kaufen. Das SchokoTicket gibt es gegen Vorlage des ausgefüllten Antragformulars in den KundenCentern.
Das SchokoTicket ist für Schüler unter 25 Jahren an allgemeinbildenden Schulen von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II, für Sonderschüler sowie Vollzeitschüler an (Berufs-) Kollegschulen. Übrigens: Auch Kindergartenkinder, die bereits 6 Jahre alt und damit nicht mehr kostenlos im VRR unterwegs sind, können das SchokoTicket nutzen!
Beim ersten Kauf des SchokoTickets müssen alle Schüler eine Bestätigung ihrer Schule im KundenCenter ihres Verkehrsunternehmens vorzeigen. Ab dem 16. Lebensjahr muss der Berechtigungsnachweis für das SchokoTicket jährlich neu vorgelegt werden.
Das SchokoTicket gilt im gesamten VRR (Preisstufe D).
Das SchokoTicket ist immer ein Jahresabo für 12 Monate.
Das SchokoTicket ist ein persönliches Tickt und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Schüler- oder Personalausweis).
Das Fahren in der 1. Klasse ist nicht möglich.
Mit einem ZusatzTicket kann pro Fahrt ein Fahrrad mitgenommen werden.
Den Preis für das SchokoTicket finden Sie hier.
Das SchokoTicket erhält man, indem man den Antrag ausfüllt und nach der Bestätigung seiner Schule beim KundenCenter abgibt oder den Antrag direkt an sein KÖR-Verkehrsunternehmen sendet.
Ob man ein ermäßigtes SchokoTicket bekommt, hängt davon ab, ob man so genannter "Anspruchsberechtigter" ist (dies kann man beim jeweiligen Schulträger erfragen). Anspruchsberechtigt sind diejenigen Schüler, deren nächstgelegene Schule relativ weit von ihrer Wohnung entfernt ist, und zwar mehr als 2 Kilometer (Grundschüler), mehr als 3,5 Kilometer (Sekundarstufe I) oder mehr als 5 Kilometer (Sekundarstufe II). Wird diese Entfernung überschritten, zahlen Eltern für das SchokoTicket ihres Kindes nur einen stark ermäßigten monatlichen Eigenanteil: 11,20 € für das erste (und jedes volljährige) "anspruchsberechtigte" Kind, 6,00 € für das zweite "anspruchsberechtigte" Kind, 0 € für das dritte und jedes weitere "anspruchsberechtigte" Kind.
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